Kündigung erhalten? Wehren Sie sich dagegen mit unserer Hilfe!
Kündigung erhalten?
Die Arbeitswelt ist dynamisch und es ist nichts Ungewöhnliches, eine Kündigung zu erhalten. Dennoch kann es für Sie sehr plötzlich und überraschend kommen, wenn Sie völlig unerwartet eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Damit müssen Sie sich aber nicht abfinden! Denn unabhängig davon, ob Sie mit einer Kündigung gerechnet haben oder nicht, müssen Sie eine Kündigung nicht hinnehmen.
Gegen eine Kündigung können Sie grundsätzlich eine sogenannte Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen. Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage, die ein Arbeitnehmer erhebt, wenn er seine Kündigung für ungerecht oder rechtswidrig hält. Auch bei einer unwirksamen Kündigung müssen Sie eine Kündigungsschutzklage erheben, sonst wird aus der unwirksamen eine wirksame Kündigung!
Reagieren Sie schnell. Es laufen Fristen gegen Sie!
Sobald Sie die Kündigung erhalten haben, beginnen für Sie Fristen zu laufen. Ein fruchtloses Verstreichen der Fristen hätte für Sie fatale Folgen. Warten Sie daher nicht zu lange und lassen Sie sich umgehend beraten. Über unser Kontaktformular können Sie bequem von zu Hause aus Kontakt mit uns aufnehmen und uns Ihren Fall schildern.
Lassen Sie sich beraten und vertreten!
Gerade in einer Kündigungssituation ist man oft überfordert mit allem, was dazu kommt. Das ist verständlich! Zögern Sie deshalb nicht zu lange und lassen Sie sich richtig helfen. Die Beratung kann gerne vor Ort in Wuppertal oder auch bequem per Videokonferenz (Teams, Zoom, etc.) erfolgen.
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Für eine schnelle Erst-Einschätzung Ihres Falls rufen Sie uns am Besten an:
0151 / 725 429 77
Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail: info@kuendigung-klage.de
Wir sind bundesweit für Sie da!
Termine vor Ort, per Telefon oder via Teams, Zoom, Webex, Skype, etc. nach Vereinbarung.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- Ihren Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben
- Ggf. Abmahnungen
- Die letzten drei Lohnabrechnungen
- Ihre Rechtschutzversicherung (sofern Sie eine haben)
- Ggf. weitere Nachweise auf Anfrage